Letzte Corona-Maßnahmen enden, aber …

… Lockdown-Paragraph bleibt im Gesetz

Am Karfreitag (7. April) laufen die letzten bundesweiten Vorgaben im Infektionsschutzgesetz aus. Bis zuletzt war noch eine Maskenpflicht für Besuche in Gesundheitseinrichtungen geregelt

Aus und vorbei – mehr als drei Jahre nach dem Beginn der Pandemie enden am Freitag die letzten staatlichen Corona-Regeln!

„Endlich“, sagt Bundesjustizminister Marco Buschmann (45, FDP).

„Mit den Corona-Maßnahmen wurde massiv in den Alltag und die Grundrechte der Menschen eingegriffen“, so Buschmann zu BILD. „Nach der langen Zeit der Einschränkungen im Lebensalltag der Menschen in Deutschland ist Freiheit nun wieder die Regel.“

Testnachweise, Abstands- oder Ausgangsregelungen – die meisten Corona-Regeln waren schon zuvor schrittweise aufgehoben worden. Der 7. April steht als letzter Geltungstag der

Corona-Bestimmungen im bundesweiten Infektionsschutzgesetz – damit endet auch die staatlich verordnete Maskenpflicht. Aber: Arztpraxen oder Krankenhäuser können hier weiterhin von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Masken verlangen.

Selbst Maßnahmen-Mahner

Karl Lauterbach (60, SPD) hatte die Pandemie am Mittwoch für beendet und „erfolgreich bewältigt“ erklärt.

Trotzdem: Der Paragraph, der all die Einschränkungen ermöglicht hat, steht IMMER NOCH im Gesetz ( Paragraph 28a des Infektionsschutzgesetzes).

Buschmann hatte die Vorschrift als „totes Recht“ bezeichnet.

Doch Verfassungs-Experte Volker Boehme-Neßler (60) widerspricht: „So lange Paragraph 28a noch im Gesetz steht, lauert er bedrohlich im Hintergrund.“ Denn: Die Vorschrift ist die Grundlage für alle Einschränkungen – „auch die harten Lockdown-Maßnahmen“, so der Experte. Voraussetzung: eine epidemische Lage von nationaler Tragweite, die der Bundestag unter bestimmten Voraussetzungen feststellen kann.

Wir brauchen genau die Freiheit wieder, die wir vor Corona hatten. Der Lockdown-Paragraph wurde für die Corona-Pandemie ins Gesetz geschrieben – jetzt ist die Pandemie vorbei, also muss auch der Paragraph wieder gestrichen werden“, fordert Boehme-Neßler. „Denn auch diese potentielle Freiheitseinschränkung ist eine Einschränkung.“

Der Experte deutlich: „Das Grundgesetz erlaubt keine Einschränkungen für Gefahren, die vielleicht mal kommen könnten.“

Die Ampel hatte schon im Herbst 2021 eine angestrebte „grundlegende Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes“ angekündigt.

Ein Vorhaben, das Justizminister Buschmann erneut betont. Gegenüber „Welt am Sonntag“, die vorab berichtet, sagte er: „Gerade jetzt, wo wir endlich aus dem Krisen-Modus heraus sind, werbe ich dafür, dass wir als Bundesregierung uns mit kühlem Kopf und wissenschaftlicher Expertise das Infektionsschutzgesetz in dieser Wahlperiode nochmals ansehen.“

Ob dann auch der Lockdown-Paragraph aus dem Gesetz gestrichen wird: unklar.