Im veröffentlichten Interview bei AUF1 bestätigt die Anwältin Beate Bahner, dass die Wissenschaftlichkeit nicht eingehalten wurde und damit Gesetze verletzt wurden.
🗣 RA Beate Bahner wörtlich:
„Zum Zulassungsverfahren für Arzneimittel steht:
Vor der Zulassung muss ein Impfstoffkandidat alle Phasen der Arzneimittelentwicklung erfolgreich durchlaufen, dies beginnt mit der Isolierung und Charakterisierung des Krankheitserregers (SARS-CoV-2), dies ist nicht passiert.“
Wir freuen uns darüber, dass immer mehr Menschen verstehen, dass die Existenzbehauptung krankmachender Viren eine der unwissenschaftlichsten Behauptungen in der Wissenschaft darstellt.
💡Am 25.02.2023 wurde unser Interview mit AUf1 ausgestrahlt. Damit wird ein weiterer Meilenstein in der Aufklärung zur Widerlegung behaupteter krankmachender Viren gesetzt.
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.