RA Beater Bahner bestätigt: SARS-COV-2 wurde nicht isoliert und charakterisiert

Im veröffentlichten Interview bei AUF1 bestätigt die Anwältin Beate Bahner, dass die Wissenschaftlichkeit nicht eingehalten wurde und damit Gesetze verletzt wurden.

🗣 RA Beate Bahner wörtlich:
„Zum Zulassungsverfahren für Arzneimittel steht:
Vor der Zulassung muss ein Impfstoffkandidat alle Phasen der Arzneimittelentwicklung erfolgreich durchlaufen, dies beginnt mit der Isolierung und Charakterisierung des Krankheitserregers (SARS-CoV-2), dies ist nicht passiert.“

Wir freuen uns darüber, dass immer mehr Menschen verstehen, dass die Existenzbehauptung krankmachender Viren eine der unwissenschaftlichsten Behauptungen in der Wissenschaft darstellt.

💡Am 25.02.2023 wurde unser Interview mit AUf1 ausgestrahlt. Damit wird ein weiterer Meilenstein in der Aufklärung zur Widerlegung behaupteter krankmachender Viren gesetzt.