Darstellungen von Kindesmissbrauch: Bayerische Ermittler heben Darknet-Foren aus 💪

Betreiber der Plattformen „TorPedoChat“, „TorpedoChatDE“ und „TheAnnex“ für Darstellungen von Kindesmissbrauch wurden nach jahrelangen Ermittlungen verhaftet.

Bayerische Ermittler melden einen Erfolg im Kampf gegen die Verbreitung von Darstellungen von Kindesmissbrauch im Internet. Drei Plattformen im Darknet, auf denen solches Material verbreitet wurde, seien geschlossen, mehrere Personen verhaftet worden, teilt das Bayerische Landeskriminalamt mit. Es hatte nach eigenen Angaben seit November 2019 gegen die drei Plattformen ermittelt. Dort seien mehrere Tausend User aus dem In- und Ausland aktiv gewesen. Sie sollen monatlich etwa 120.000 Postings geschrieben und mehr als 20.000 solcher Bilder und Videos verbreitet haben.

Zwei der Plattformen seien Chats gewesen, auf „TorPedoChat“ wurde in englischer Sprache kommuniziert, „TorpedoChatDE“ richtete sich speziell an deutschsprachige User. Dort sollen die User Darstellungen von Kindesmissbrauch getauscht und sich über ihre Neigungen unterhalten haben. Dort habe es auch Rollenspiele gegeben, Nutzer sollen sich zum sexuellen Missbrauch von Kindern verabredet haben.

Auf der Darknet-Plattform „TheAnnex“ habe es mehrere Chaträume für verschiedene Vorlieben gegeben, berichtet das LKA weiter. In einem speziellen Bereich habe es beispielsweise Bilder und Videos von Kleinkindern unter fünf Jahren gegeben. In einem „No Limits“ genannten Chat seien Videos von getöteten und anschließend missbrauchten Kindern geteilt worden. Potenzielle Nutzer wurden nur aufgenommen, wenn sie große Mengen derartiger Fotos und Videos bereitgestellt haben. Die aktivsten Nutzer von „TorpedoChat“ und „TorpedoChatDE“ seien für „TheAnnex“ rekrutiert worden.

Das LKA habe Ermittler aus den USA, Großbritannien und Australien eingeschaltet, heißt es weiter in der Mitteilung. Das FBI habe in der ersten Jahreshälfte 2022 einen Administrator und Programmierer festgenommen. Im November 2022 seien der Haupt-Administrator der Darknet-Seite in den USA sowie zwei Moderatoren in Großbritannien durch die dortigen Behörden verhaftet worden. In Deutschland sei Anfang November 2022 ein weiterer Moderator festgenommen worden. Dem 22-Jährigen aus Bonn wird vorgeworfen, kinderpornografische Inhalte bandenmäßig zugänglich gemacht zu haben.

Alle drei Darknet-Plattformen waren kurz nach den Festnahmen der Betreiber nicht mehr erreichbar, schreibt das LKA Bayern. Bisher sei es keinem Mitglied der Plattform gelungen, diese Seiten wieder in Betrieb zu nehmen.

Neben den Betreibern seien bisher mehr als 30 Nutzer der Plattformen und Konsumenten von kinderpornografischen Medieninhalten im In- und Ausland identifiziert worden. Hierzu hat das Landeskriminalamt mehrere verdeckte Ermittler eingesetzt. Bei einem 62-jährigen Mann seien beispielsweise über 800.000 kinderpornografische Bilder und Videos sowie ein kinderpornografisches Hörspiel und Missbrauchsanleitungen aufgefunden worden.

An den Ermittlungen war die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) beteiligt, die zum 1. Januar 2015 bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg eingerichtet wurde. Sie war beispielsweise auch beteiligt an einer Aktion vom vorigen Jahr, die sich gegen Spoofing-Anbieter richtete. Weitere Handlungsfelder der ZCB sind der Drogenhandel im Internet oder auch Anlagebetrug. Seit dem 1. Oktober 2020 gibt es an der ZCB das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet. Diese Spezialeinheit konzentriert sich insbesondere auf Betreiber und Nutzer von Darknet-Foren, die kinderpornografisches Material herstellen, posten oder damit handeln.

Wie hoch die Strafen für die Verbreitung von Kinderpornografie und für schweren sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung von Kindern ausfallen können, zeigte sich beispielsweise Ende vorigen Jahres im Gerichtsverfahren gegen die Betreiber der Plattform „Boystown“. Ein 49-Jähriger aus Bayern wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt, ein 42-Jähriger aus Paderborn zu zehneinhalb Jahren.

Die EU-Kommission plant eine Verordnung, mit der auch Anbieter durchgängig verschlüsselter Messaging- und anderer Kommunikationsdienste wie WhatsApp, Apple, Signal und Threema über behördliche Anordnungen dazu verpflichtet werden können, Fotos und Videos von Kindesmissbrauch in den Nachrichten ihrer Nutzer ausfindig zu machen. Dagegen hat der Deutsche Bundesrat gravierende grundrechtliche Bedenken.