Thema Nebenbeschäftigung

Wenn vor dem Gesetz alle gleich sind, wie kann es dann sein,

dass ein Arbeitnehmer seine Firma fragen muss, ob er einen „Nebenjob“ ausüben darf um den Lebensunterhalt zu sichern,

während Politiker, die ja vom Volk stattlich (derzeit 10.083,47 € zuzügl. diverser Pauschalen und Aufwandsentschädigungen), also mehr als ausreichend bezahlt werden, trotzdem unbegrenzte „Nebenjobs“ (Angabe nur bei mehr als 1000 € monatlich, bzw. mehr als 10.000 € jährlich) ausüben dürfen, ohne Genehmigung des Volkes als Arbeitgeber?
Warum muss der Arbeitnehmer seinen Nebenjob mit maximal 520 € angeben, während die Bundestagsabgeordneten erst ab 833,33 € monatlich Angaben machen müssen?

Vor dem Gesetz sind alle gleich …?


Kommentare

2 Antworten zu „Thema Nebenbeschäftigung“

  1. Avatar von sternenstaub
    sternenstaub

    „All animals are equal, but some animals are more equal than others“

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