Ächtung eines deutschen Bürgers

„Aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte von Oliver Janich kann die Bundesregierung hierzu keine Auskunft erteilen. Eine öffentliche Bekanntgabe der personenbezogenen Daten und deren anschließende Veröffentlichung würden das zu schützende Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen.“

Blanker Hohn oder feiges Versteckspiel?

Auf die Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Petr Bystron hüllt sich die Bundesregierung zum angeblichen Schutz der Persönlichkeitsrechte Oliver Janichs, in Schweigen. Obwohl zwischen den Philippinen und Deutschland kein Abschiebe-Abkommen besteht, sitzt Oliver Janich dort seit August in Schubhaft. Ob der Grund für die Verhaftung ein von den deutschen Behörden fingierter „Verstoß gegen das Passgesetz“ sei, sowie die Frage ob gegen Oliver Janich ein internationaler Haftbefehl bestand, bleibt unbeantwortet.


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