EU-Sanktionen gegen russische Milliardäre geraten ins Wanken

Internationale Juristen, scharfe Schlussfolgerungen

Immer mehr maßgebliche Stimmen vertreten die Auffassung, dass die EU-Sanktionen gegen russische Milliardäre die Weltwirtschaft nur destabilisieren. Nach einem Jahr Sanktionen ist man zu dem Schluss gekommen, dass der Westen mit der Bestrafung so vieler Russen einen großen Fehler begangen hat. Die Tatsache, dass die Sanktionen gegen die Oligarchen ohne eindeutige Beweise verhängt wurden, nur mit der Begründung, dass sie Putin-Anhänger sind, ermöglichte es dem Kremlchef, mit dem Finger auf den Westen zu zeigen und ihn als „Aggressor“ zu bezeichnen.

Mehrere Gegner des russischen Regimes verteidigen in diesen Tagen Geschäftsleute, die von westlichen Sanktionen betroffen sind, obwohl sie sich zuvor jahrelang für persönliche Strafmaßnahmen gegen die Günstlinge des Macht- und Geldverteilungssystems von Präsident Wladimir Putin eingesetzt hatten.

So forderte Leonid Wolkow, ein Mitstreiter des inhaftierten Oppositionsführers Alexej Nawalny, kürzlich in der britischen Zeitschrift The Economist einen „anderen Ansatz“ für persönliche Sanktionen. Einerseits sollten weitaus mehr Menschen als bisher mit Strafmaßnahmen belegt werden, sagte er. Andererseits, so Volkov, sollte allen Betroffenen „ein rechtlich und politisch akzeptabler Weg“ aufgezeigt werden, um wieder von der Sanktionsliste zu kommen.

Er bezog sich dabei auf eine von Nawalnys Leuten im April 2022 vorgelegte Liste von Personen, gegen die ihrer Meinung nach Sanktionen verhängt werden sollten. Inzwischen umfasst die „Liste der Bestecher und Kriegstreiber“, die mehrfach erweitert wurde, mehr als 7.000 Namen. Volkov schreibt, dass in „einigen Fällen“ Personen wieder von der Liste gestrichen wurden, weil sie den Krieg verurteilten oder ihre Posten in russischen Staatsunternehmen verließen. Das russische Exil-Nachrichtenportal Medusa hat daraufhin in Navalnyis Stiftungsberichten nachgezählt und die Namen von mehr als 40 Personen gefunden, die wieder von der Liste gestrichen wurden. Neben Kritik am Krieg oder Entlassung war der Grund in vielen Fällen der Tod.

Über 70 Klagen gegen EU-Sanktionen

Wie schwierig es sein kann, zu beurteilen, ob eine Person Sanktionen verdient, zeigt ein Ereignis, das in jüngster Vergangenheit zu Volkovs Ablösung als Leiter der Antikorruptionsstiftung führte: Als deren Präsident schrieb er im Oktober einen Brief an den EU-Außenbeauftragten Josep Borrell, in dem er für seine Vorschläge warb (die jetzt auch im Economist abgedruckt sind) und vier Anteilseigner der Alfa Group, eines Finanz- und Investitionskonsortiums, als konkrete Beispiele für Russen nannte, die zu Unrecht sanktioniert worden waren. Einer von ihnen, Petr Aven, steht nicht nur auf den Sanktionslisten der EU und des Vereinigten Königreichs, sondern auch auf der Sanktionswunschliste von Nawalnyis Stiftung, in deren Namen Wolkow ohne Abstimmung auftrat.

Im Prinzip ist es jederzeit möglich, von einer EU-Sanktionsliste gestrichen zu werden. Dies geschieht zwar, aber nur selten, denn dazu müssen alle Gründe für die Aufnahme in die Liste weggefallen sein. Es reicht nicht aus, sich öffentlich von Putin und seinem Krieg gegen die Ukraine zu distanzieren oder die ukrainischen Opfer des Krieges zu entschädigen, wie es der russische Milliardär Roman Abramowitsch vorhat. Vielmehr sollten auch alle Geschäftskontakte mit dem Kreml abgebrochen werden. Daran scheint es in seinem Fall Zweifel zu geben, denn der ehemalige Besitzer des FC Chelsea darf noch nicht in die EU oder das Vereinigte Königreich einreisen, und sein Vermögen bleibt eingefroren.

Mitte März erneuerten die Mitgliedstaaten die Liste von 1.473 Personen und 205 Organisationen, deren Handlungen die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine untergraben; keine Namen wurden gestrichen. Der Europäische Auswärtige Dienst musste in jedem einzelnen Fall prüfen, ob die Gründe für die Aufnahme in die Liste fortbestehen. In der Praxis geschieht dies vorwiegend dann, wenn sich die Betroffenen an die Mitgliedstaaten wenden oder Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg einreichen. Mehr als siebzig Fälle sind dort anhängig. In einem Fall hob das Gericht Anfang März sogar die Aufnahme in die Liste auf. Es handelt sich um die Mutter des Chefs der „Wagner“-Miliz, Jewgeni Prigoschin.

Sanktionen müssen alle sechs Monate erneuert werden

Ungarn hat darauf gedrängt, neun Personen von der Liste zu streichen, darunter mächtige Geschäftsleute wie Alisher Usmanov, Petr Aven und Viktor Rashnikov. Alle drei haben in Luxemburg geklagt, aber in Brüssel wurde die Intervention als Versuch gewertet, Ungarns Sonderinteressen zu fördern. Budapest gab schließlich seinen Widerstand auf. Stattdessen argumentierte es, dass die Listen alle sechs Monate erneuert werden sollten, und nicht nur jährlich, wie andere Länder es wollten.

Für die Betroffenen hat dies einen unangenehmen Nebeneffekt. Wenn sie vor Gericht erfolgreich sind, gilt das Urteil nur für die Listen, gegen die sie geklagt haben. Gegen die Erneuerung der Liste muss erneut geklagt werden, aber die Verfahren dauern immer mehr als ein halbes Jahr. So klagte unter anderem der ehemalige ukrainische Präsident Viktor Janukowitsch mehrmals erfolgreich gegen Sanktionen, landete aber immer wieder auf derselben Liste. Als er schließlich gestrichen wurde, hatte der Rat ihn bereits auf eine neue Liste gesetzt – die Liste für den russischen Krieg gegen die Ukraine.

Erste juristische Debatte in Brüssel

Die erste juristische Debatte über Sanktionen fand ebenfalls am 23. März in Brüssel statt: „Gehen die EU-Sanktionen zu weit? Eine kritische Bewertung“. Zwei international tätige Strafrechtler untersuchten das EU-Sanktionssystem gegen Russland. Sie befürworten die Sanktionen zwar grundsätzlich, stellten aber Schwachstellen fest, die die Wirksamkeit der Sanktionen infrage stellen. Dr. Anna Oehmichen (Deutschland) und Salomé Lemasson (Frankreich) kommen in ihrem Gutachten zu folgendem Urteil: Vage Terminologie, mangelnde Transparenz bei Kriterien und Beweisstandards, wenig Einheitlichkeit und zudem hängt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wie ein Damoklesschwert über den Sanktionen. Beide Anwälte wiesen auf die Schwachstellen im Sanktionssystem hin und betonten die Folgen von Sanktionen, falls der EGMR entscheiden sollte, dass Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten gegen die betroffenen Personen tatsächlich strafrechtliche Sanktionen darstellen könnten. Auch in Europa werden Stimmen laut, die eine verstärkte gerichtliche Kontrolle der EU-Sanktionen fordern. 16 europäische Strafverteidiger veröffentlichten kürzlich einen offenen Brief an die Europäische Kommission, in dem sie ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck brachten, „dass im Zusammenhang mit den gegen Russland verhängten Sanktionen ein ordnungsgemäßes Verfahren ernsthaft unterminiert wird“.


Kommentare

Eine Antwort zu „EU-Sanktionen gegen russische Milliardäre geraten ins Wanken“

  1. Wir leben nicht ganz zufällig in der EU-DSSR ?

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