In ihrem neuen Buch nennt die bayerische Kabarettistin Monika Gruber (52) namentlich eine Bloggerin, die vor rechtsextremen Strickerinnen (!) warnt – und diese will jetzt eine Klage einbringen. Da gehe es schließlich um Verleumdung, meint ein Anwalt.
Das neue Jahr beginnt wohl mit einem mühsamen Rechtsstreit für Monika Gruber (52) – der beliebten Kabarettistin droht eine Verleumdungsklage, berichtet nun der Spiegel. Der Tatverdacht: In ihrem neuen Buch “Willkommen im falschen Film” zitiert “die Gruberin”, wie sie überall genannt wird, einen Tweet von Roma Maria Mukherjee, die laut ihrem Instagram-Profil eine Buchbloggerin sei. Monika Gruber nennt sie “eine selbst ernannte Influencerin und Tugendwächterin”. Im Tweet aus dem März warnt Mukherjee vor rechter Unterwanderung von Hobby-Kreisen: “Rechtsextreme Frauen unterwandern aktuell aktiv auch die textile Hobbyszene (z. B. zum Thema Stricken). Bitte setzt euch aktiv damit auseinander, wer was anbietet und wer Angebote bietet.”
Dazu meint die Kabarettistin in ihrem Buch, das sei “Schwurbelgut”. Und sie widmet der Bloggerin mehrere Absätze: Woran man rechtsextreme Strickerinnen denn erkenne? “Haben diese Frauen womöglich acht oder gar 33 (!) Kinder, für die sie nur braune Pullover, Schals in AfD-Blau oder gar schafswollene SS-Uniformen stricken?”
Dann fragt Monika Gruber noch, ob Roma Maria Mukherjee im wahren Leben vielleicht doch “Maria Müller” heiße und sich kurzerhand umbenannt habe, da Vor- und Nachname “schwer nach ,Bund deutscher Mädel klingt“?
Anwalt analysiert die rechtlichen Folgen
Der bekannte deutsche Anwalt Chan-Jo Un kommentierte dazu jetzt auf X (Twitter): “Muss der piper-Verlag nach gerichtlicher Verfügung ein Buch vom Markt nehmen? In dem Buch “Willkommen im falschen Film” wird ein Tweet von Roma Mukherjee mit einer Warnung vor rechter Unterwanderung satirisch zerlegt – soweit so legal. Um die Userin zu diskreditieren, stellen die Autoren jedoch zwei falsche Behauptungen in den Raum: 1. Mukherjee soll sich selbst als Influencerin bezeichnet haben, obwohl sie keine ist. Diese angebliche Selbstüberhebung passt zum Narrativ der links-woken Hybris. Nur: Sie hat sich nie so bezeichnet. 2. Später mutmaßt die Autorin, Mukherjee könnte mit falschem Namen aufgetreten sein, um eine bieder-deutsche Identität zu verschleiern und sich von braven Deutschen – der Zielgruppe des Buches – als etwas besseres abzuheben. War aber nicht so. Der Name ist richtig – sagt sie. Wie ist die Rechtslage?”
Der Jurist gibt dazu gleich seine Expertise ab: “Falsche Tatsachenbehauptungen sind als üble Nachrede nicht von der Meinungsfreiheit des Grundgesetzes gedeckt. Sie müssten für eine Rechtsverletzung ehrenrührig sein. Der Verlag und die Autoren werden vor Gericht anführen, dass Satire und Kunst Freiheiten habe, solche Lügen aufzustellen, die vom Leser erwartet und erkannt werden. Das wird eine Fallfrage.” Und: “Die Rechtsfolge könnte ein gerichtliches Verbot des Vertriebes im Einverfahren, Schadensersatz und Widerrufsansprüche sein. Bei hohen Auflagen wird das Risiko für beide Seiten recht hoch.”
Die genante Bloggerin deutet auf X (Twitter) ein mögliches rassistisches Motiv zur Nennung ihres Namens an: “Meine These: Es ging dabei um etwas ganz anderes und deshalb war es notwendig, meinen Namen voll zu nennen.”
Wie der eXXpress bereits mehrmals berichtet hat, scheute sich Monika Gruber bisher nicht, auch den schrägen Wokismus und die umstrittene Heizungs-Ideologie der deutschen Bundesregierung zu kritisieren.
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