Er soll Kontakte zu russischen Waffenproduzenten gepflegt – und ihnen Maschinen zur Fertigung von Scharfschützengewehren verkauft haben. Nun soll sich der baden-württembergische Unternehmer vor Gericht verantworten.
Seit 2014 sind alle Lieferungen von Waren für militärische Zwecke nach Russland verboten, ein Unternehmer aus Baden-Württemberg soll dennoch 2015 Werkzeugmaschinen zur Herstellung von Scharfschützengewehren nach Russland verkauft haben. Deshalb ist er nun von der Bundesanwaltschaft angeklagt worden.
Ulli S. soll mehrmals gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben, wie es in der aktuellen Mitteilung der Behörde aus Karlsruhe zu der bereits im Oktober vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart erhobenen Anklage heißt. S. war im August in Frankreich festgenommen und nach Deutschland gebracht worden, er sitzt in Untersuchungshaft.
Mögliche Verschleierung über Drittunternehmen
Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft soll der frühere Geschäftsführer eines Unternehmens für Werkzeugmaschinen langjährige Geschäftsbeziehungen zu russischen Waffenproduzenten gepflegt haben. 2015 habe er sechs Spezialmaschinen an einen russischen Waffenhersteller verkauft. Diese seien für die Serienproduktion von Scharfschützengewehren bestimmt gewesen und in den folgenden Monaten über Drittunternehmen in der Schweiz und Litauen ausgeliefert worden.
Zwecks Verschleierung wickelte S. das Geschäft laut Bundesanwaltschaft über andere von ihm gegründete Unternehmen sowie eine weitere russische Firma ab. Das Auftragsvolumen für den Verkauf lag demnach bei rund zwei Millionen Euro.
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Zudem soll der Unternehmer noch einen ergänzenden Vertrag zur Einrichtung der Maschinen und zur Schulung von Mitarbeitern in Russland geschlossen haben. Diese Leistungen erfüllten Angestellte des Mannes den Angaben zufolge 2015 und 2016. In umgekehrter Richtung soll S. Anfang 2015 zudem von seinem russischen Geschäftspartner vier Scharfschützengewehre importiert haben. Den Kaufvertrag habe er dafür um ein Jahr vordatiert.
Die Europäische Union hatte nach der Besetzung der zur Ukraine gehörenden Krim durch Russland 2014 umfangreiche Sanktionen gegen Moskau verhängt. Sie verboten den Verkauf von Rüstungsgütern. Nach dem russischen Großangriff auf die gesamte Ukraine 2022 folgten dann noch weitaus umfassendere Wirtschaftssanktionen.
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