Prof. Roland Wiesendanger: Abrechnung mit der deutschen Dauer-Notstandspolitik

Gesellschafts- und politikkritischer Vertreter seines Standes: Der Hochschulprofessor Dr. Roland Wiesendanger

Seit das Bundesverfassungsgericht der Ampel-Regierung vor zwei Wochen ein 60-Milliarden-Euro-Loch in den Haushalt sprengte, weil es ihren betrügerischen Nachtragshaushalt für 2021 für nichtig erklärte, ist das Wort „Notstand“ wieder in aller Munde. Die Regierung will nun gar einen „außergewöhnlichen Notstand“ – in Abgrenzung vom schon “gewöhnlich” gewordenen Notstand?  – aus dem Hut zaubern, um damit den abermaligen Bruch der grundgesetzlichen Schuldenbremse zu rechtfertigen; oder, wie Alice Weidel in ihrer heutigen Rede zur Haushaltsdebatte sinngemäß sagte, um den einen Verfassungsbruch durch den anderen abzulösen. Grünen-Chefin Ricarda Lang und andere Politiker schwafelten bereits von weiteren Notständen, wofür inzwischen sogar der Ukraine- und Gaza-Krieg herhalten müssen.

Doch bereits während der Corona-Krise hagelte es Notverordnungen und Beschwörungen des Ausnahmezustands, dem alle rechtlichen und moralischen Bedenken unterzuordnen seien. Der Hamburger Physikprofessor Roland Wiesendanger, der zu schärfsten Kritikern der „Gain-of-Function-Forschung“ gehört, durch die das Corona-Virus höchstwahrscheinlich gezielt herangezüchtet wurde, hat diese ständige Notstandspolitik nun mit wissenschaftlicher Präzision einer scharfen Kritik unterzogen. Er beklagt, dass “das Bewusstsein über die negativen Auswirkungen von Notverordnungen zu Zeiten der Weimarer Republik und zu Beginn des Dritten Reiches zumindest teilweise in Vergessenheit geraten zu sein“ scheine. Die Väter des Grundgesetzes hätten dieses Instrument jedoch genau deshalb wohlweislich nicht in das Grundgesetz aufgenommen.

Es gab objektiv nie einen “Pandemie”-Notstand

Der Professor erinnert an die Worte von Willy Brandt von 1968, als die damalige Große Koalition neue Notstandsgesetze verabschiedete: „Ich bin davon überzeugt, dass jeder auch nur entfernt ausdenkbare Versuch zu einem Missbrauch der Notstandsgesetze auf unseren leidenschaftlichen Widerstand stoßen würde. […] Wer einmal mit dem Notstand spielen sollte, um die Freiheit einzuschränken, wird meine Freunde und mich auf den Barrikaden zur Verteidigung der Demokratie finden, und dies ist ganz wörtlich gemeint“, hatte Brandt damals erklärt. Wiesendanger ruft dazu auf, sich an diese Mahnung zu erinnern und sie ernst zu nehmen. Dabei verweist er auch auf ein aktuelles Interview mit dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Dieser hatte kritisiert, dass das Höchstgericht dem Staat während Corona ein undifferenziertes, allgemeines und letztlich unbegrenztes verfassungsrechtliches Plazet für Freiheitsbeschränkungen und Grundrechtssuspendierungen jeder Art und jeden Ausmaßes erteilt habe.

Papier hatte dabei auch klargestellt: „Es steht völlig außer Zweifel, dass die Grundrechte des Grundgesetzes auch in Zeiten von Notlagen gelten müssen. Unsere verfassungsmäßige Ordnung kennt keine Notstandsverfassung, die eine völlige oder auch nur partielle Suspendierung der Grundrechte gestattet.“ Wiesendanger zeigt auch auf, dass es während der Corona-Zeit überhaupt keinen Notstand gab: Laut Statistischem Bundesamt seit die Klinikbelegung 2020 außergewöhnlich gering gewesen. Eine statistisch relevante Übersterblichkeit sei erst ab dem Jahr 2021 aufgetreten, „nachdem angeblich nebenwirkungsfreie ‘Schutz’-Impfungen weiten Teilen der Bevölkerung auferlegt wurden“. Eine detaillierte Untersuchung, ob es neben der zeitlichen Korrelation zwischen Einführung der “Schutz“-Impfungen und der signifikanten Übersterblichkeit (nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern mit hohen Impfquoten) einen kausalen Zusammenhang gebe, werde „bis zum heutigen Tag eher behindert als von staatlicher Seite gefördert“, konstatiert Wiesendanger treffend.

“Zeit, Fehlentwicklungen aufzuarbeiten”

Auch das Gerede von der Ausrufung eines „Klimanotstands“ weist er brüsk zurück und stellt unter Bezugnahme auf zahlreiche Nobelpreisträger objektiv fest, dass es dafür keine wissenschaftlich fundierte Basis gibt – sehr wohl hingegen aber „eine Gruppe von Klimaaktivisten im Wissenschaftssystem, denen es nicht um die wissenschaftsgetriebene Wahrheitsfindung geht, sondern um das Durchsetzen einer politischen Agenda, von der sie selbst in erheblichem Maße profitieren“. Es sei an der Zeit, diese Fehlentwicklungen aufzuarbeiten, bevor man unbegründete Forderungen nach Ausrufen eines „Klimanotstands“ erhebe.

Wiesendanger schließt mit dem Appell: „Die Freiheits- und Grundrechte in einer Demokratie sind nicht verhandelbar – sie sind uns per Verfassung gegeben, und darauf sollte auch zukünftig jeder Bürger in unserem Land bauen können. Geben wir jedem Menschen, aber auch der Wirtschaft in unserem Land, stets genügend Freiheiten, um sich entfalten zu können, und erteilen wir der unbegründeten Proklamierung angeblicher ‘Notstandslagen’ eine eindeutige Absage!“ Genau dies müsste das Programm einer verantwortungsbewussten Bundesregierung sein, der an der Zukunftsfähigkeit ihres Landes irgendetwas gelegen ist. Doch stattdessen geht der Trend in die Gegenrichtung. Unfähige und verantwortungslose Politiker steuern Deutschland mit Vollgas gegen die Wand und bemänteln ihr verbrecherisches Versagen mit ständigen Verweisen auf angebliche Notstände. So werden sämtliche Errungenschaften der deutschen Nachkriegsdemokratie ruiniert.


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