Auch die Einstellung eines Bußgeldverfahrens ist eine Art Bestätigung dafür, dass die Virologie ohne Fundament ist

Torsten Engelbrecht im Gespräch mit Marvin Haberland:

Vor und nach dem Gerichtstermin – mit überraschendem Ausgang.

Die Beweisanträge lagen seit Monaten vor
Im Interview mit Torsten Engelbrecht berichtet Marvin Haberland, unser Pressesprecher bei NEXT LEVEL – Wissen neu gedacht, über seinen gestrigen Gerichtstermin.

Das Verfahren wurde direkt eingestellt, die Beweisanträge wurden durch die Einstellung des Verfahrens „geschickt“ umgangen, den Befangenheitsantrag hat der Richter nicht zugelassen mit der Aussage, das hätte keine Relevanz mehr, da er sein Urteil (Verfahrenseinstellung) schon gesprochen hätte 🤔

👉 Ein Schelm, wer da dabei… Ihr wisst schon 😎

Erneut erfolgreich – was machen wir anders?
Die Forderung nach Wissenschaftlichkeit und den Virusexistenzbeweis. Dies ist die zielführendste und einfachste Strategie, da Paragraph 1 Infektionsschutzgesetz die Wissenschaftlichkeit fordert, was ihn somit nicht nur wissenschaftlich, sondern auch juristisch angreifbar macht.
Dieses Urteil hat uns in unserem Vorgehen erneut bestätigt.

Die Virologie hat keine wissenschaftliche Grundlage
Fordert man einen Beweis für die Existenz ein, gehen nicht nur die Virologen in den Rückzug, sondern offensichtlich auch die Gerichte.

Ist das Eisen zu heiß für die Justiz?
Wir freuen uns auf die nächsten Verfahren, die mit unseren Beweisanträgen geführt werden, und wir können uns schon denken, wie sie ausgehen werden. Ihr auch?