Impf-Wende: Schweiz macht Ärzte ab sofort haftbar

Offenbar massive Verstöße gegen Meldepflicht

Von Kai Rebmann

Schon vor wenigen Tagen berichtete reitschuster.de darüber, dass die sogenannte „Impfung“ in der Schweiz nur noch in ganz bestimmten Fällen empfohlen wird. Das Bundesamt für Gesundheit kommt für die meisten Alters- und Patientengruppen inzwischen zu einer negativen Risiko-Nutzen-Bewertung. Oder mit anderen Worten: Die „Impfung“ ist schlicht zu gefährlich.

Da sich die Schweiz aber, ähnlich wie die EU, von den Herstellern die Befreiung von allen Haftungsfragen in die Verträge hat diktieren lassen, könnte sich der Bund demnächst mit einer Klagewelle konfrontiert sehen. Guter Rat ist also teuer. Um zumindest künftig entstehenden Ansprüchen aus dem Weg zu gehen, hat man sich bei den Eidgenossen jetzt eine sehr einfache Lösung einfallen lassen: Die Haftung wird kurzerhand auf die Ärzte bzw. die impfenden Stellen abgewälzt.

Bundesamt erinnert an Meldepflicht

Das BAG teilt dazu kurz und knapp, aber ebenso unmissverständlich mit: „Die Haftung liegt bei der Ärztin bzw. dem Arzt.“ Weiter schreibt die Behörde dem medizinischen Personal ins Stammbuch: „Insbesondere für Meldungen schwerwiegender und/oder bislang unbekannter UIE (unerwünschte Impferscheinungen) besteht nach Artikel 59 des Heilmittelgesetzes eine Meldepflicht.“

Offenbar wurde damit in der Vergangenheit eher schlampig umgegangen, wofür es natürlich sehr plausible Erklärungen gibt. Welcher Arzt meldet schon gerne einen Impfschaden, den er zumindest mittelbar mitzuverantworten hat? Und dann noch der ganze Papierkram, der mit vergleichsweise läppischen Vergütungen entlohnt wird. Dann doch lieber weiter impfen und bei etwaigen Nebenwirkungen eine alternative Diagnose stellen.

Dem hat das BAG jetzt einen Riegel vorgeschoben. Da das Amt den Nutzen der „Impfung“ laut Mitteilung nur noch als „minimal“ einschätzt, dürfen die Kosten für diese experimentelle Behandlung auch nicht mehr auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. Bern stellt daher klar: Die „Impfung“ muss vom Empfänger selbst bezahlt werden.

Auch die Schweiz hat sich bei der Bestellung der Vakzine kräftig verspekuliert, wenn auch nicht in einem solch gigantischen Ausmaß wie die Bundesregierung in Berlin. Die „Weltwoche“ zitiert aus einem Schreiben des Kantons St. Gallen, wonach die „Impfung“ für den Verbraucher 60 Franken kostet. Allein die Hälfte davon (30 Franken) entfallen auf den Stoff. Bei noch 26 Millionen vorhandenen Dosen – jeder Schweizer vom Baby bis zum Greis könnte also fast dreimal geimpft werden – macht das 780 Millionen Franken, die aus dem Fenster geworfen wurden.

Spikevax kann Multiple Sklerose auslösen

Schweizer Ärzte werden es sich also dreimal überlegen, ob sie die Verabreichung der „Impfstoffe“ künftig noch bedenkenlos verantworten können. Vor allem, nachdem jetzt ein Fall aus dem Kanton Aargau bekannt wurde, bei dem es „deutliche Hinweise“ darauf gibt, dass die „Impfung“ an der Auslösung von Multipler Sklerose beteiligt war. Dabei handelt es sich um eine unheilbare Erkrankung des Nervensystems, deren Symptome durch den massiven Einsatz von Medikamenten allenfalls gelindert, aber nur in seltenen Fällen rückgängig gemacht werden können.

Der 35-jährige Elektrotechniker aus Neuenhof erhielt am 16. Juni 2021 seine erste Dosis, wie die „SonntagsZeitung“ berichtet. Kurze Zeit später stellten sich die ersten Symptome ein, etwa taube Stellen am rechten Bein. Mit der „Impfung“ brachte der Mann seine Beschwerden zunächst nicht in Verbindung, ebenso wenig der Arzt, der ihm im Juli 2021 die zweite Dosis spritzte. Als er von den tauben Stellen berichtet hatte, bekam er zur Antwort, er solle sich keine Sorgen machen, denn mit der Impfung könne das nichts zu tun haben. Auch solche, von jeder Evidenz befreite Aussagen kommen einem sehr bekannt vor.

Schon in der Nacht nach der zweiten „Impfung“ verschlimmerten sich die Symptome. Die Taubheit strahlte auf das gesamte Bein aus, hinzu kamen Kopfschmerzen, Rückenschmerzen und Schweißausbrüche. Es folgte eine Reise von Pontius zu Pilatus und wieder zurück. Kein Arzt, weder in Baden noch in Lausanne oder Zürich, konnte oder wollte die Diagnose „Multiple Sklerose“ stellen, stattdessen war dort unisono von einem eingeklemmten Nerv oder einem Bandscheibenvorfall die Rede. Kein Grund zur Sorge also, die Beschwerden sollten sich schon bald in Wohlgefallen auflösen.

‚Würde mich wieder impfen lassen‘

Das taten sie aber nicht. Und so wandte sich der Aargauer schließlich an einen Neuroimmunologen, der den Patienten von Kopf bis Fuß untersuchte und schließlich nicht nur die niederschmetternde Diagnose stellte, sondern auch den kausalen Zusammenhang zur „Impfung“ erkannte. Bemerkenswert: Nachdem sich die zuvor konsultierten Ärzte geweigert hatten, die bei Verdachtsfällen eigentlich verpflichtende Meldung bei Swissmedic zu tätigen, hatte der Aargauer dies selbst getan. Erst so war die Überweisung an den Neuroimmunologen möglich geworden, der schließlich für Klarheit sorgte.

Unglaublich, aber wahr: Der Patient würde sich laut eigener Aussage trotzdem jederzeit wieder impfen lassen. Er halte die „Impfung“ nach wie vor für „grundsätzlich wichtig“, da sie dazu beigetragen hätte, „die Pandemie entscheidend zu bekämpfen.“ Die Kritik des Aargauers entzündet sich demnach einzig und allein daran, dass der Weg zu einer klaren Diagnose und der richtigen Behandlung ein so langer war.

Na dann, auf zur nächsten „Impfung“! Genügend Stoff ist in der Schweiz – und nicht nur dort – ja auf jeden Fall noch auf Lager.