Bürgerwehr – Eigenschutz der Stadt durch die Bürgerschaft

Die Flüchtlingskrise, die ab 2015 in Deutschland – im Grunde aber in ganz Europa – ihren Anfang nahm, brachte auch ein anderes Thema wieder zum Vorschein: Bürgerwehren. Doch die Formierung von Bürgerwehren ist nichts Neues. Bereits die Öffnung der Binnengrenzen im Jahr 2007 zwischen den alten und den neuen EU-Staaten schürte die Angst vor vermehrter Kriminalität in den Köpfen der Bürger.

Dabei wurde schon 1985 im Schengener Übereinkommen der Grundstein des Beginns vom Ende aller Grenzkontrollen in Europa gelegt. Viele Bundesbürger fühlten sich seitdem schutzlos und alleingelassen. Deshalb gründeten sie Bürgerwehren und halten nun selbst Augen und Ohren offen. Doch geht das überhaupt mit rechten Dingen zu? Was machen Bürgerwehren? Wo ist die Polizei? Könnten bestimmte Personengruppen eine Bürgerwehr ausnutzen?

Vereinfacht gesagt: Bürgerwehren dürfen nur Beobachten, maximal Festhalten bis die Polizei kommt. Für die aktuellen Umstände – mit randalierenden Flüchtlings-Horden – ist das für die Betroffenen Bürger lebensgefährlich. Rein rechtlich kann nur die Regierung Abhilfe schaffen, sie macht aber das Gegenteil, sie läßt noch viel mehr Flüchtlinge ins Land und bezeichnet diese Rabauken als Schutzbedürftige, dabei ist in Wahrheit die eigene Bevölkerung schutzbedürftig !

Zu allererst gilt es also solche Regierungen los zu werden ! ! !