Alfred de Zayas: Sabotage an Nord-Stream ist Bruch des Weltfriedens

UN-Sicherheitsrat wird der Welt nicht gerecht

 
Von ALFRED DE ZAYAS | Nach der von Seymour Hersh [1] durchgeführten gründlichen, schlüssigen und glaubwürdigen Untersuchung der Sabotage an den Nord-Stream Pipelines würde jedes ordentliche Gericht eines Rechtsstaates eine Untersuchung des terroristischen Bombenanschlags veranlassen. In den Vereinigten Staaten würde jedes Geschworenengericht befinden, daß die bereits öffentlich zugänglichen Beweise ausreichten, um Verdächtige des Verbrechens anzuklagen und ein formelles Strafverfahren einzuleiten, erst recht, zumal keine glaubwürdigen Beweise zum Gegenteil vorliegen.

Die von Seymour Hersh durchgeführten Ermittlungen bilden eine solide Grundlage, um die Einrichtung einer unabhängigen internationalen Untersuchung zu rechtfertigen.  Eine solche Untersuchung würde die Zustimmung jener Länder erfordern, deren territoriale Souveränität das Gebiet umfasst, in dem die Explosionen erfolgten, nämlich Schweden und Dänemark.

Schwedens Verpflichtungen gegenüber der Welt

Schweden hat bereits eine Untersuchung durchgeführt und hätte die Ergebnisse freiwillig mit den Vereinten Nationen und allen interessierten Parteien teilen müssen.  Schwedens Schweigen spricht Bände, denn wenn die schwedische Untersuchung die Verantwortung Russlands oder Weißrusslands ergäben, hätte Schweden dies zweifellos veröffentlicht.  Schwedens Schweigen kann nur als Verschleierung interpretiert werden, wegen der befürchteten Konsequenzen, welche die Verletzung der schwedischen und dänischen Souveränität durch die USA offengelegt hätte, nämlich einen Friedensbruch samt kolossaler Verletzung des Völker- und Kriegsrechts. Eine solche Enthüllung hätte die NATO auf gleiche Weise sprengen können, wie die USA die Pipelines sprengten.

Wenn Schweden weiterhin blockt und sich weigert, Deutschland, Russland und der Welt die Ergebnisse ihrer Untersuchung mitzuteilen, muss die internationale Gemeinschaft dies gemäß Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte einfordern: Dieser schreibt vor, dass alle Menschen das Recht auf Zugang zu Informationen und auf Wahrheit hätten bzw. das Recht auf Informationen aller Art zuzugreifen und an diesen teilzuhaben, insbesondere wenn die zurückgehaltenen Informationen kriminelle Handlungen wie Terrorismus beträfen.

Es lag in der Verantwortung des Sicherheitsrates, alle im Besitz Schwedens befindlichen Informationen einzufordern. Falls die Informationen nicht schlüssig wären, hätte der Sicherheitsrat motu proprio [aus eigenem Antrieb] eine internationale Untersuchungskommission (COI – International Commission of Inquiry) einsetzen müssen, da ein solcher terroristischer Angriff auf eine zivile Infrastruktur einen Bruch des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit im Sinne von Artikel 39 der UN-Charta darstellt. Die Welt hat ein Recht zu erfahren, was genau passiert ist.

Nur drei der 10+5 Mitgliederstaaten des UN-Sicherheitsrates wünschen UN-Untersuchungskommission bzw. UN-Inquiry-Commission zur NS Sabotage
Quelle: UN – Hier

Liste mit 10 + 5 Länderverhalten zur Abstimmung SC/15243: Siehe Anhang

UN-Sicherheitsrat wird in Sache NS I&II der Welt nicht gerecht

Am 27. März 2023 gelang es den Vereinigten Staaten im Sicherheitsrat, eine Resolution zur Einrichtung einer solchen COI blockieren zu lassen. Alle Länder, die nicht für die Resolution stimmten, haben das in sie gesetzte Vertrauen missbraucht und in ihren Aufgaben gegenüber der Welt als Mitglieder des Sicherheitsrats versagt.

Nun ist es an der Generalversammlung, Schweden aufzufordern, alle verfügbaren Beweise herauszurücken. Gegebenenfalls könnte der schwedische Oberste Gerichtshof die schwedische Regierung anweisen, Beweise vorzulegen und sich nicht hinter falschen Argumenten „nationaler Sicherheit“ zu verstecken.  Der schwedische Oberste Gerichtshof hätte zugleich dafür Sorge zu tragen, dass keines der Beweismittel zerstört oder manipuliert würde.

Joe Bidens Drohungen lieferten den schlagenden Beweis

Es war sicherlich leichtsinnig von Joe Biden die Drohung auszusprechen, dass es im Falle des russischen Einmarsches in die Ukraine keine Nord-Stream mehr geben würde. Dies wurde von Beamten des Außenministeriums wiederholt. Außerdem hatten die USA bereits alles in ihrer Macht stehende getan, um die Fertigstellung der Nord-Stream II zu verhindern, wie die illegalen einseitigen Zwangsmaßnahmen zeigten, die gegen Unternehmen aus aller Welt verhängt wurden, um Unternehmen wie z.B. das niederländisch-schweizerische Unternehmen Allseas oder eine Schweizer Versicherungsgesellschaft mit kolossale Strafen einzuschüchtern. Solche Maßnahmen sind illegal und stellen eine Einmischung in innere Angelegenheiten von Staaten sowie illegale extraterritoriale Anwendung von US-Gesetzen dar, doch von der Welt irgendwie hingenommen werden. Dennoch tragt das zum wachsenden juristischen Dossier gegen die USA bei. Ungeachtet der illegalen einseitigen Zwangsmaßnahmen (unilateral coercive measures – UMC)  wurde Nord-Stream II fertiggestellt und war ab 2021 einsatzbereit. Zugleich wurde von den USA massiver Druck auf Deutschland ausgeübt, die Inbetriebnahme nicht freizugeben.

Die Unschuldsvermutung

Jemand in den USA berief sich fälschlicherweise auf den Grundsatz „in dubio pro reo im Zweifel für den Angeklagten“.  Dieser Grundsatz gilt nur für Personen, nicht aber für Regierungen, die in der Regel den größten Teil aller Beweismittel besitzen und kontrollieren. Kein Land darf erwarten, dass es vom Verdacht, eine Straftat begangen zu haben, freigesprochen würde, nachdem es einfach nur blockte. Das römische Sprichwort „Wenn du es getan hast, leugne es – si fecisti, nega“ kann die Umstände, die eindeutig auf ein bestimmtes Land hinweisen, nicht auslöschen. Die erste Frage, die sich stellt, lautet, wer von der fraglichen Tat profitiert: Wer profitiert von der Sprengung der Nord-Stream I&II Pipelines? Schon Cicero stellte in seinem Plädoyer pro Milone (T. A. Milo angeklagt wegen Mordes an P. C. Pulcher) die entscheidende Frage „Cui bono? – Wem zum Vorteil?“. In der Tat muss sich jedes Gericht mit dieser Frage auseinandersetzen und eine zufriedenstellende Antwort abgeben. Es gibt viele Länder, die Verbrechen begehen, doch Unschuldige spielen. Beispielsweise schweigt Israel zwar über seine Terroranschläge gegen Syrien und der Iran schweigt, über seine gezielten Attentate. Aber jeder weiß, wer es tat.

Die Beweislast

Indizienbeweise werden von allen nationalen und internationalen Gerichten herangezogen, insbesondere dann, wenn das „corpus delicti – Beweisgegenstand“ nicht vollständig zugänglich ist, z. B. im Fall das Beweise von den Tätern vernichtet wurden oder Regierungen die Informationen absichtlich manipulierten und digitale Aufzeichnungen löschten. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat reichlich Erfahrung in der Beurteilung von Fällen, in denen Regierungen blocken.

Bereits 1982 kehrte der Ausschuss in der Rechtssache Bleier gegen Uruguay[2] die Beweislast um. In diesem Fall bestritt die uruguayische Militärjunta, über den Verbleib von Eduardo Bleier etwas gewusst zu haben. Bleier war zuvor von der uruguayischen Polizei verhaftet und in einem Gefängnis in Montevideo festgehalten worden war, wohin ihm seine Frau Kleidung und Essen brachte. Eines Tages „verschwand“ Bleier. In einer Note vom 14. August 1981 an den Menschenrechtsausschuss behauptete die uruguayische Regierung, dass: „Das Komitee zeigt nicht nur Unkenntnis der rechtlichen Regeln bezüglich der Schuldvermutung, sondern auch einen Mangel an Ethik bei der Ausführung der ihm anvertrauten Aufgaben, da es vorschnell zu der schwerwiegenden Schlussfolgerung gelangte, dass die uruguayischen Behörden Eduardo Bleier zum Tode verurteilt hätten.“ Der Ausschuss antwortete: „Gemäß seinem Mandat nach Artikel 5 Absatz 1 des Fakultativprotokolls hat der Ausschuss die Mitteilung im Lichte der Informationen geprüft, die ihm von den Verfassern der Mitteilung und von dem betreffenden Vertragsstaat zur Verfügung gestellt wurden. In diesem Zusammenhang hat sich der Ausschuss strikt an den Grundsatz audiatur et altera pars  [man muss auch die Gegenseite anhören] gehalten und dem Vertragsstaat jede Gelegenheit gegeben, Informationen vorzulegen, um die von den Beschwerdeführern vorgelegten Beweise zu widerlegen.“  Dies ist die ständige Rechtsprechung des Menschenrechtsausschusses seit 1982. Die Beweislast kehrt sich um, wenn der Staat die Informationen besitzt, jedoch blockt.

Rationale Gründe, die Verantwortung zu leugnen

Die US-Geheimdienste wissen genau, was passiert ist, wer die Befehle gegeben hat und wer den Terroranschlag durchgeführt hat. Natürlich wollen die USA nicht zugeben, dass sie einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht begingen, der einen Bruch des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit im Sinne von Artikel 39 der UN-Charta darstellt. Die USA ziehen sich hinter Schweigen und Geheimhaltung zurück. In der Tat erleichtert Geheimhaltung Verbrechen, wie auch Verneinung. Die USA und ihre Propagandamaschine haben jahrzehntelang den Mythos befördert, dass die USA eine „Demokratie“ und ein „Rechtsstaat“ wäre. Dennoch hatten die USA das amerikanische Volk belogen, wie bei der Invasion Kubas 1961, dem Vietnamkrieg, den Kriegen in Jugoslawien, Afghanistan, Irak, Libyen und Syrien. Obwohl sich die USA als Serienlügner erwies, tun die System-Medien alles, um ein positives Image der Vereinigten Staaten als „Führer der freien Welt“, als „außergewöhnliches oder unverzichtbares Land“, wie die verstorbene Außenministerin Madeleine Albright ihre Wahlheimat zu nennen pflegte, zu vermitteln.

Verpflichtungen aus der UN-Charta

Die USA verfügen über keine rechtliche Begründung, die Zusammenarbeit zu internationalen Untersuchungen zu verweigern. Die USA sind nach der UN-Charta verpflichtet, am Aufbau einer gerechten Weltordnung mitzuwirken. Bereits in der Präambel der UN-Charta werden die Vereinigten Staaten verpflichtet, „Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können“. Zu den Verträgen[3], die die Vereinigten Staaten unterstützen und einhalten müssen, gehört das Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt [Rom 1988], das die Vertragsparteien verpflichtet, mutmaßliche Straftäter, die widerrechtliche Handlungen gegen Schiffe begangen hatten, wie etwa das Anbringen von Bomben an Bord von Schiffen, entweder auszuliefern oder strafrechtlich verfolgen zu lassen. Dieses Protokoll wurde durch jenes zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen ergänzt, das seine Maßnahmen auf Plattformen zur Öl- und Gasförderung ausdehnt. Das letztgenannte Protokoll kann per analogiamper Analogieschluss angewendet werden.  Vor allem aber ist an das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge, New York 1997, zu erinnern, das jeden Staat dazu verpflichtet, daran involvierte Personen zu verfolgen oder auszuliefern.

Die USA sind nicht das einzige Land, das in terroristische Aktivitäten verwickelt ist. Israel hat dies jahrzehntelang völlig ungestraft getan. Frankreich versuchte es im Fall der Rainbow Warrior[4], als das Greenpeace-Schiff Rainbow Warrior am 10. Juli 1985 von französischen Tauchern in Staatsdiensten versenkt wurde. Zwar wurden einige Personen strafrechtlich verfolgt, doch niemand in hohen Ämtern wurde jemals behelligt bzw. Frankreichs positives internationales Image wurde nur unmerklich angekratzt.

Mechanismen für den Umgang mit dem Nord-Stream-Fall

Der UN-Sicherheitsrat als wichtigstes internationales Organ, das sich mit internationalem Frieden und Sicherheit befasst, ist verpflichtet, Terrorismus zu verurteilen, wie es unmittelbar nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York City und Washington D.C. getan wurde, als der Sicherheitsrat die Resolution 1368 (2001) verabschiedete, die den Terroranschlag auf die Vereinigten Staaten aufs Schärfste verurteilte und alle Staaten dringlich zur Zusammenarbeit aufforderte, um alle Täter vor Gericht zu bringen.

Es ist nicht untypisch für die Vereinten Nationen und insbesondere den Sicherheitsrat, dass die Resolution zu Nord-Stream abgelehnt wurde. Auch hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Das Schweigen der UNO zur terroristischen Sabotage von Nord-Stream ist ebenso ohrenbetäubend wie ihr Schweigen zu den 40 US-Bio-Laboren in der Ukraine. Auch hier haben wir es mit massivem Druck der USA und der NATO auf den Sicherheitsrat zu tun bzw. mit einer Tradition, die in erster Linie den Interessen des Westens, doch nicht den Interessen der Menschheit insgesamt dient.

Das bedeutet nicht, dass es keine unabhängige internationale Untersuchung unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen geben wird: Untersuchungskommissionen & Aufklärungsausschüsse könnten unter verschiedenen UN-Organisationen eingerichtet werden.

Es liegt nun an der Generalversammlung, dies zu tun. Es muss möglich sein, in der Generalversammlung eine Mehrheit dafür zu finden. Darüber hinaus sollte die Generalversammlung über eine bloße Verurteilung der Nord-Stream-Sabotage hinausgehen. Sie soll eine Resolution gemäß Artikel 96 der UN-Charta verabschieden und vom Internationalen Gerichtshof ein Gutachten zu den rechtlichen Folgen der Sprengung der Pipelines, insbesondere zu den zivil- und strafrechtlichen Folgen, anfordern. Da der internationale Terrorismus in den Zuständigkeitsbereich des Wiener UN-Büros für Drogen- und Verbrechensbekämpfung[5] fällt, muss dessen Abteilung für Terrorismusprävention mit der Angelegenheit befasst werden, umso schnell wie möglich eigene Untersuchungen einzuleiten.

Eine weitere UN-Agentur mit Kompetenz ist das Umweltprogramm der Vereinten Nationen[6] mit Sitz in Nairobi. Das UNEP-Europabüro sollte die negativen ökologischen Auswirkungen der Explosionen auf die Fischerei in der Ostsee[7] untersuchen.

Ich würde darüber vorschlagen, eine zwischenstaatliche Beschwerde gemäß Artikel 41 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte einzureichen. Alle Länder, die KEINE Erklärung zur Einschränkung der Zuständigkeit des Ausschusses nach Artikel 41 abgegeben haben, könnten eine solche Beschwerde gegen die USA einreichen (die nie einen Vorbehalt zur Anwendung von Artikel 41 eingelegt hatten, weil sie der Meinung waren, dass kein Staat es „wagen“ würde, dieses Verfahren einzuleiten). Ich sehe Fragen auftauchen, die sich aus den Artikeln 1, 2, 6, 19 und 26 darin ergäben.

Unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte sollte der UN-Menschenrechtsrat eine Resolution verabschieden, in der er die Sabotage der Nord-Stream-Pipeline verurteilt. Er könnte eine Untersuchungsmission einrichten, um die negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte in der Region und weltweit zu untersuchen: Denn, ein Angriff auf die Energieversorgung hat weitreichende Folgen, insbesondere für die Wahrnehmung wirtschaftlicher und sozialer Rechte und für das Erreichen von Zielen nachhaltiger Entwicklungen.

Spezial-Verfahren des Menschenrechtsrats verfügen über verschiedene Möglichkeiten, die Sprengungen weiter zu untersuchen. Drei Berichterstatter – der Berichterstatter über Terrorismus, der Berichterstatter über das Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung und der Berichterstatter über Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung – sind ganz sicher dafür zuständig und hier gefordert.

Es gibt auch Verstöße gegen das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen.  Und selbst nachdem die USA das UN-Seerechtsübereinkommen nie ratifizierten, hindert nichts das UNCLOS-Sekretariat, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die die Auswirkungen der Sabotage von Unterwasserpipelines untersucht.

Whistleblowers oder Informanten

Was wir heute am meisten brauchen, sind Whistleblower in den Vereinigten Staaten, Norwegen, Schweden und Deutschland. Personen die wissen, wer es getan hat. Wir brauchen mehr Menschenrechtsverteidiger wie Julian Assange oder Edward Snowden, die uns zeigten, welch ungeheuerliche Verbrechen in unserem Namen begangen wurden. Wenn wir uns „Demokraten“ nennen wollen, müssen wir zuallererst das Recht auf Wissen und das Recht auf Wahrheit verteidigen. Wir müssen Transparenz und Rechenschaftspflicht einfordern und Verheimlichung als oberstes Indiz nationaler und internationaler Kriminalität verurteilen. Die Glaubwürdigkeit der Vereinten Nationen – und ganz allgemein des internationalen Rechts – steht auf dem Spiel!

Quellenangaben

[1] seymourhersh.substack.com/p/how-america-took-out-the-nord-stream
[2]http://www.worldcourts.com/hrc/eng/decisions/1982.0″3.29_Bleier_Lewenhoff_v_Uruguay.htm.
Siehe Jakob Moller/Alfred de Zayas, United Nations Human Rights Committee Caselaw, N. P. Engel 2009, S. 148 ff.
[3] www.ohchr.org/en/press-releases/2009/10/united-nations-treaties-against-international-terrorism
[4] www.greenpeace.org/international/explore/ships/rainbow-warrior/
[5] www.unodc.org/unodc/en/terrorism/
[6] www.unep.org/
[7] www.unep.org/regions/europe

Übersetzung aus dem Englischen: Unser-Mitteleuropa

Nachtrag der Redaktion: Appendix mit Details der Abstimmung der UN Resolution zur Einsetzung einer COI – International Commission of Inquiry – zur Sabotage an der Nord-Stream-Pipeline:

Abstimmung zum UN-Resolutions-Entwurf für eine Untersuchungs-Kommission zur NS-Sabotage am 27. März 2023 und Einsetzung einer COI.

Der Antrag wurde abgelehnt: Hier

Für UN-Resolutionsentwurf zur Einsetzung einer UN-Inquiry-Commission:

China, Brasilien, Russische Föderation

Staaten mit Stimmenthaltung, die den UN-Antrag zu Fall brachten:

Frankreich, UK, USA, Albanien, Ecuador, Gabon, Ghana, Japan, Malta, Mozambique, Schweiz & Vereinte Arabische Emirate


Kommentare

Eine Antwort zu „Alfred de Zayas: Sabotage an Nord-Stream ist Bruch des Weltfriedens“

  1. Einstweilen wird noch gar nichts passieren!
    Alles schön unter dem Teppich halten, nur keine Wellen schlagen!

    Irgendwann einmal wird es sicher Dokus rauf und runter geben, aber dann ist für dieses Verbrechen keiner mehr belangbar!

    Ähnlich werden sie´s mit Corona durchziehen wollen – ob´s gelingt werden wir sehen!

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