ORF-Abzocke bringt Gemüter in Wallung


Kommentare

2 Antworten zu „ORF-Abzocke bringt Gemüter in Wallung“

  1. Naja, da hat im Exxpress einer folgendes geschrieben:
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    Es wurde berichtet, dass es beim ORF eine Finanzierungslücke von einigen hundert Millionen Euro gibt. Jetzt wurden die Pläne mit der Haushaltsabgabe bekannt. Worüber nicht berichtet wurde – zumindest nach meinem Kenntnisstand – ist folgender Hintergrund:

    Über Antrag des ORF !!! hat sich der Verfassungsgerichtshof in der Entscheidung G 226/2021-12 vom 30.6.2022 mit der Frage beschäftigt, ob § 2 Abs 1 RGG (Rundfunkgebührengesetz) verfassungsgemäß ist oder nicht.
    Hier ein Auszug aus der Entscheidung, der den Antrag des ORF und seine Begründung zusammenfasst:
    “Die angefochtenen Bestimmungen verletzen den ORF unmittelbar nachteilig in seinen Rechten, weil sie den Kreis der zur Zahlung des Programmentgelts Verpflichteten einschränken. Das Programmentgelt ist die Hauptfinanzierungsquelle des ORF. Etwa zwei Drittel seiner Einkünfte bezieht der ORF aus dem Programm- entgelt.
    Indem Streaming-only-Haushalte kein Programmentgelt zahlen, weil sie die Programme nicht über Rundfunktechnologie sondern über das Internet empfangen, entgehen dem ORF wesentliche Einnahmen.
    Der Eingriff ist aktuell, weil bereits heute sämtliche Fernsehprogramme des ORF – entweder über die ORF-TVthek oder über andere Plattformen – im Live-Stream empfangen werden können. Klassische Rundfunktechnologie ist für den Empfang nicht erforderlich.
    Da die Finanzierung durch das Programmentgelt und deren gesetzliche Verankerung unmittelbare Grundlage für das Bestehen des ORF sind, greifen die angefochtenen Bestimmungen in die Rechts[s]phäre des ORF unmittelbar und aktuell ein.”

    Damit sollte klar sein, worum es dem ORF dabei gegangen ist. Um es kurz zu machen: Der VfGH hat dem Anliegen des ORF entsprochen und dem Gesetzgeber aufgetragen, bis Ende 2023 eine Lösung zu finden, die bei der Gebührenpflicht nicht mehr zwischen “terrestrischen” Anlagen (Fernseher, Radioapparat) und (internetfähigen) Computern und Handys unterscheidet.

    Nach dem Narrativ der FPÖ ist die Regierung schuld an der neuen Haushaltsabgabe, insbesondere die ÖVP. Jeder soll sich selbst eine Meinung bilden, ob das so ist.

    Zumindest die Informationssendungen des ORF (ZIB, Diskussionen) sind links gefärbt. Über ÖVP und FPÖ wird überkritisch berichtet, die SPÖ, die Grünen und auch die Neos werden mit Samthandschuhen gestreichelt Auch die internationale Berichterstattung ist links gefärbt (siehe “Trump-Bashing”.

    Naja, da hat im Exxpress einer folgendes geschrieben:
    Dieser § 2 (1) RGG knüpft die GIS-Pflicht an das Vorhandensein von Anlagen, mit denen analog oder über DVB-T die ORF-Fernseh- oder Rundfunkprogramme empfangen werden können. Zu diesen Anlagen gehören nach einer Entscheidung des VwGH (Verwaltungsgerichtshof) von (G 93/01)
    nicht Computer oder Handys.
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    Ich seh aber trotzdem nich tein, dass mir das Gericht Zahlungen vorschreibt für etwas, das ich zu 100% ablehene, ich brauch den ORF wirklich nicht. Ich zahl zwar schau aber nur hin und wieder ein Filmchen! Nachrichten, Dokus und Reports von denen brauch ich nicht. Den Unerträglichen Wolf und den präpodenten, dummdreisten Leitner auch nicht!
    Solange es dort keine Qualitätssicherung -aber sicher keine linkslastige Journalistenvereinigung oder wer immer sich da Rechte anmaßt z.B. ServusTV und einen Wegscheider zu maßregeln- gibt, ist die Sache eine einseitige, ungerechte und ungerechtfertigte Knebelung der Bürger!

  2. Jetzt fehlt nur noch, daß sie das Internet verbieten, weil dort die „Fakt-Faker“ gar nicht mehr nachkommen, bei all den Neuigkeiten die dort tagaus-tagein durchsickern.

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