INSEKTEN-INFOBLATT IN BÄCKEREIEN – Bäcker in der Haftung?

+++ ANALYSE DER HAFTUNGSFRAGE [KEINE RECHTSBERATUNG!]+++

FEHLENDE UNTERSCHRIFT, sowohl beim INFOBLATT als auch beim BRIEF, bedeutet: Sowohl das INFOBLATT als auch der BRIEF ist rechtlich nicht relevant, stellt keine Übernahme einer Haftung dar. Wenn jemand eine Haftung im rechtlichen Sinne für den Inhalt von Schreiben zu übernehmen bereit ist, dann erfordert dies unbedingt eine RECHTSVERBINDLICHE UNTERSCHRIFT!

In der heutigen Zeit ist das Wissen über Wert und Funktion einer rechtverbindlichen Unterschrift und wie diese formell auszusehen hat, leider kaum noch vorhanden. Selbst in Ämtern/Behörden findet man kaum noch jemanden, der das weiß und der persönlich unterschreibt oder nach Aufforderung bereit ist, eine rechtsverbindliche und damit haftende Unterschrift zu leisten, in Gerichten scheinen sich insbesondere die Richter konsequent zu weigern, sogar URTEILE rechtsverbindlich zu unterschreiben – warum wohl, schon mal in diesem Zusammenhang über HAFTUNG nachgedacht?

Selbst der BRIEF der Bäcker-Innung als ähnlich einer Behörde wahrgenommene Organisation ist verpflichtet, die Übernahme von Verantwortung und damit der Haftung per rechtsverbindlicher Unterschrift zu dokumentieren! Jeder Bäcker sollte dies alles verstehen und überprüfen und notfalls eine RECHTSVERBINDLICHE UNTERSCHRIFT eines PROKURISTEN EINFORDERN! Sonst ist das nicht das Papier wert, auf dem etwas steht!

Texte wie „Dieses Schreiben wurde automatisch erstellt und ist deswegen auch ohne Unterschrift rechtswirksam“ erscheint oft, vor allem von „behördlichen“ Stellen, statt einer rechtsverbindlichen Unterschrift eines Unterschriftsberechtigten (Prokuristen!), und muss deswegen grundsätzlich als RECHTSUNWIRKSAM angesehen werden, solange kein Gesetzt zitiert wird, das ein Dokument auch ohne Unterschrift rechtswirksam macht!

📍SORGFALTSPFLICHT UND HAFTUNG

  • Der Bäcker, der sich ohne Wahrung einer zumutbaren Sorgfalt und ohne Überprüfung von Informationen und ohne die Überprüfung von UNTERSCHRIFTEN / HAFTUNGSÜBERNAHMEN auf angeblichen „Anordnungen“ einer Behörde, einer Innung oder eines Lieferanten verlässt, könnte bei möglichen Schäden selbst voll haften.
  • Der Bäcker, der sich darum bemüht, die HAFTUNGSFRAGE gegenüber seiner Innung und seinen Lieferanten klar und unmissverständlich zu klären und seine eigene Haftung weitestgehend gerichtsverwertbar auszuschließen, z.B. durch RECHTSVERBINDLICHE GARANTIE- UND HAFTUNGSÜBERNAHMEERKLÄRUNGEN seiner Innung und seiner Lieferanten, vielleicht sogar durch (stichprobenartige) Überprüfung der gelieferten Rohstoffe, könnte aus der Haftung rauskommen und sogar seinen Kunden dies offensiv als „Erfüllung seiner Sorgfaltspflicht“ positiv kommunizieren!
  • Größte VORSICHT sollte für jeden Bäcker – genauso wie für JEDEN VERBRAUCHER – vor allem dann geboten sein, wenn eine RECHTSVERBINDLICHE UNTERSCHRIFT oder eine GARANTIE- / HAFTUNGSÜBERNAHMEERKLÄRUNG für eingekaufte (Roh-)Stoffe/Lebensmittel verweigert würde!

📍DRUCK DURCH VERBRAUCHER ODER KLUGER MÜNDIGER BÜRGER?

JEDER VERBRAUCHER kann alle diese FRAGEN, KLARSTELLUNGEN, BESTÄTIGUNGEN und GARANTIEN von LIEFERANTEN, EINZELHÄNDLERN, BEHÖRDEN fordern, das sorgt für Aufmerksamkeit – oder das PROBLEM SELBST KLUG LÖSEN!


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