Die Menschen werden nun Insekten fressen, ohne es zu wissen

Die EU hat zum neuen Jahr 2023 die Genehmigung erteilt, Insekten (Hausgrillen) in Backwaren, Teigwaren und andere Teilfertigprodukte „für die allgemeine Bevölkerung“ mit beizumischen.
.
Obwohl zu wenige, veröffentlichte Erkenntnisse vorliegen bezüglich Allergien und mögliche anaphylaktische Reaktionen, ist die EU-Kommission der Auffassung, dass keine spezifische Kennzeichnungsvorschriften über mögliche Allergische Reaktionen verzeichnet werden müssen.
.
Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch hoch, wer Allergien gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben besitzt, beim Verzehr von Produkte mit beigemischte Hausgrillen, ebenfalls allergische Reaktionen zu erleiden.
Ebenfalls kann es zu neue allergische Reaktionen führen gegen das Substrat, das an die Insekten verfüttert werden.
.
Daher besteht lediglich nur ein Kennzeichnungspflicht, wenn das Produkt Pulver „Acheta domesticus“ enthält.
.
Das bedeutet: Die Menschen müssen selbst in Erfahrung bringen, dass „Acheta domesticus“ zu Pulver gemahlene, beigemengte Hausgrillen sind, und müssen eigenverantwortlich prüfen, ob sie darauf allergisch reagieren könnten.
.
Die Zulassung beginnt am 24. Januar 2023.
.
Verantwortlich für die Bewilligung:
Ursula VON DER LEYEN
.

Folgende Produkte „für die allgemeine Bevölkerung“ können demnächst mit beigemengte Hausgrillen (Acheta domesticus) im Verkauf liegen:

  • Mehrkornbrot
  • Mehrkornbrötchen
  • Cracker und Brotstangen
  • Getreideriegel
  • Trockene Vormischungen für Backwaren
  • Kekse
  • trockene gefüllte und ungefüllte Teigwarenerzeugnisse
  • Soßen
  • verarbeitete Kartoffelerzeugnisse
  • Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse
  • Pizza
  • Allgemeine Erzeugnisse aus Teigwaren und Molkenpulver
  • Fleischanalogen (vegetarische Fleischalternativen)
  • Suppen und Suppenkonzentrate, Suppenpulver
  • Snacks auf Maismehlbasis
  • Bierähnliche Getränke
  • Schokoladenerzeugnisse, Nüsse und Ölsaaten
  • Snacks (außer Chips) sowie Fleischzubereitungen

Möge bitte jeder selbst das EU-Protokoll lesen, hier die Quelle – Amtsblatt der Europäischen Union, vom 04.01.2023