Corona-Verträge dürfen nicht geheim sein

⚖️ EuGH: Von der Leyen hat gegen europäisches Recht verstoßen – Kommissionsbeschlüsse sind alle nichtig !

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen musste sich einem Gerichtsurteil beugen:
Die Corona-Verträge mit Pfizer dürfen nicht länger geheim bleiben!

Brüssel. Der EuGH rügt die EU-Kommission, weil sie Zugang zu Dokumenten über Impfstoffdeals verwehrte – für die Chefin eine Schlappe zur Unzeit.

Heftige Niederlage für EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen: Nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs hat von der Leyens Kommission mit der überzogenen Geheimhaltung bei den milliardenschweren Corona-Impfstoffverträgen gegen europäisches Recht verstoßen. Der Gerichtshof der EU (EuG) entschied in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil, dass die Kommission keinen hinreichend umfassenden Zugang zu den Verträgen gewährt habe – die entsprechenden Entscheidungen seien mit dem Urteil nichtig. 

Die Entscheidung kommt für von der Leyen zu einem ungünstigen Zeitpunkt: nur einen Tag vor der Abstimmung im EU-Parlament über ihre zweite Amtszeit. Die Luxemburger Richter hatten über zwei Fälle zu entscheiden: Im ersten ging es um die Klage von fünf EU-Abgeordneten der Grünen, die Zugang zu den Impfstoffverträgen zwischen der Kommission und den großen Pharmaunternehmen beantragt hatten. Die Kommission gab den Anträgen nur teilweise statt und versah die Verträge mit umfangreichen Schwärzungen, woraufhin die Parlamentarier das EU-Gericht anriefen.

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Dabei ging es um Abkommen zum Kauf von Covid-19-Impfstoffen vor allem von AstraZeneca, Sanofi-GSK, Johnson und Johnson, BioNTechPfizer, CureVac und Moderna. Die Kläger, darunter die deutsche Grüne Jutta Paulus, argumentierten, mit diesen Eingriffen sei es unmöglich, den Inhalt der Vereinbarungen nachzuvollziehen – vor allem wollten sie Details zu den Preisen und zur Haftung.

EU-Kommission hatte Zugang zu Dokumenten versagt

Im zweiten Fall hatten zwei Rechtsanwälte aus Frankreich im Namen von 86.000 Unterzeichnern einer Petition bei der Kommission Zugang zu diesen Verträgen verlangt und außerdem Informationen angefordert, wer von EU-Seite an den Verhandlungen teilgenommen hatte. Auch dem war die Kommission nicht nachgekommen, woraufhin 2800 Unterzeichner Klage vor dem EU-Gericht erhoben.