Umstrittene ORF-Steuer

Jetzt warnt auch Datenschutzbehörde vor ORF-Gesetz

Die geplante ORF-Steuer, die die schwarztürkis-grüne Regierung allen Österreichern und sogar Firmen aufs Auge drücken will, um das Privilegienstadl im Staatsfunk weiter zu finanzieren, ruft nun auch die Datenschutzbehörde auf den Plan. Die sieht in dem ORF-Gesetz erhebliche Mängel hinsichtlich des Datenschutzes und der Geheimhaltung. Und dass der ORF bzw. die GIS bei Daten wenig vertrauenswürdig sind, zeigte schon die Vergangenheit.

Alle müssen für ORF-Privilegienstadl blechen

Alles für den ORF, lautet die Devise der Bundesregierung. Da es in Massen zu GIS-Abmeldungen kommt und viele Bürger einfach auf das von eher zweifelhafter Qualität beseelte ORF-Fernseh- und Radioprogramm verzichten, erfand der ORF die sogenannte Streaming-Lücke. Doch statt die selbsterschaffene „Lücke“ – niemand zwingt den ORF, seine Inhalte ins Internet zu stellen – mittels Bezahlschranke via GIS zu schließen, will man lieber einfach bei allen Bürgern und sogar Firmen abkassieren.

Vermutlich ist dem Staatsfunk bewusst, dass niemand für seine Inhalte zahlen würde und somit die Einnahmen für Top-Gehälter und sonstige Vergünstigungen nicht ausreichen würden. Auch, dass das Vertrauen der Österreicher in den ORF faktisch nicht mehr vorhanden ist und sogar die EU oder die Pharmaindustrie besser abschneiden, hindert die Regierung nicht daran, den Bürger weiter finanziell zu belasten.

Bedenken der Datenschutzbehörde

Das geplante ORF-Gesetz liegt derzeit im Parlament zur Begutachtung auf und auch Stellungnahmen zu dem Entwurf können abgeben werden. Bisher sind es bereits über 2.000 und der überwiegende Tenor ist eine mehrheitliche und strikte Ablehnung der als „Haushaltsabgabe“ bezeichneten Steuer bzw. Zwangsbeitrages an den ORF. In sich hat es allerdings auch die am 23. Mai abgegebene Stellungnahme der österreichischen Datenschutzbehörde

Sie kritisiert nicht nur die von der Regierung angedachte neue „Transparenz“, bei der Gehälter und Bezüge von ORF-Beschäftigten öffentliche gemacht werden sollen, sondern vor allem auch fehlende rechtliche Grundlagen in Bezug auf den Datenschutz von einzuhebenden Daten der potenziellen Beitragszahler durch den ORF oder durch die zur ORF-Beitrags-GmbH umgewandelten GIS.

Verstoß gegen Recht auf Geheimhaltung

Denn dieser sollen laut dem Gesetz umfassende Möglichkeiten zum Zugriff auf die Daten der Bürger zugestanden werden. So stellt sich etwa die Frage, wieso Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) an die Beitrags-GmbH übermittelt werden sollen, wo doch eigentlich nur ein Einsichtsrecht vorgesehen ist. Und auch weitere Einsichtsrechte, etwa über die Einkommen von Haushaltsmitgliedern für Befreiungen werden kritisiert. Zumal unklar ist, welche Einsichtsrechte auch in die Transparentdatenbank eigentlich genau gewährleistet werden sollen. 

Klar ist, für Befreiungen soll die ORF-Tochter ORF-Beitrags-Service GmbH in der Transparenzdatenbank die Einkommenshöhe aller Menschen im Haushalt abfragen dürfen. Das ist laut Stellungnahme der Datenschutzbehörde aber ein „Eingriff in das verfassungsrechtlich normierte Recht auf Geheimhaltung“ und bedürfe einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage – welche noch nicht geschaffen wurde. Zumal es sich bei den Daten aus der Transparenzdatenbank auch um solche handeln kann, die gemäß Art. 9 Abs. 2 DSGVO als besonders schutzwürdig angesehen werden und für die gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich ein Verarbeitungsverbot besteht.

Schutz der Daten vor Pannen

„Darüber hinaus wäre es empfehlenswert, im Gesetzestext bzw. in den Erläuterungen festzuhalten, welche konkreten Datensicherheitsmaßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zu ergreifen sind, um etwaigen missbräuchlichen Abfragen durch die ORF-Beitrags-GmbH vorzubeugen“, schreibt die Datenschutzbehörde weiter. Dass dies nicht nur empfehlenswert, sondern zwingend notwendig ist, zeigt ein Vorfall von 2020. Damals gab die GIS Daten an einen Subunternehmer weiter und am Ende landeten höchst sensible Daten wie Adressen, Namen und Geburtsdaten von so ziemlich jedem Menschen in Österreich im Internet.

Ein niederländischer Hacker hatte diese Datensätze von knapp 9 Millionen österreichischen Meldedaten gestohlen und dann im Netz zum Kauf angeboten. Ein Skandal der Extraklasse, der jedoch sowohl von GIS als auch ORF heruntergespielt wurde. Man sollte also besonders darauf achten, welche Daten und Einsichten man dem Küniglberg gewährt. Am Besten wäre es aber ohnehin, das Gesetz einzustampfen und dem ORF die Gelegenheit zu geben, sich und seine „objektive“ Berichterstattung am freien Markt zu beweisen.