Nachdem Wien als letztes Bundesland noch an der FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln festgehalten hatte, gab Bürgermeister Michael Ludwig schlussendlich klein bei – seit 1. März war’s das nun österreichweit mit der Maskenpflicht in Öffis.
Kurios: Musste man bis zuletzt beim Verzicht auf die Maske mit Strafen rechnen, könnte man nun unter Umständen für das Tragen einer Maske abgestraft werden.
Denn eigentlich tritt mit dem Ende der Maskenpflicht wieder das seit 2017 gültige Verhüllungsverbot in Kraft . Demnach ist es an öffentlichen Orten verboten, sein Gesicht bis zur Unkennbarkeit zur verhüllen, worunter das Tragen einer Maske definitiv fällt.🤡
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