Verfassungsgericht tendiert zur vollständigen Wiederholung der Berlin-Wahl


Das Berliner Verfassungsgericht hat bereits heute am ersten Verhandlungstag eine Wiederholung der umstrittenen Berlin-Wahl in Aussicht gestellt. Damit folgt es in allen Punkten den Forderungen von TE. Die endgültige Entscheidung steht noch aus.

Die Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichts, Ludgera Selting, hat eine Erklärung abgegeben, demnach der Gerichtshof eine komplette Wiederholung der Berlin-Wahl in Betracht zieht. Das sagte sie bereits zu Beginn der mündlichen Verhandlung.

Die Wahlfehler könnten Auswirkungen auf die Mandatsverteilung und damit die Zusammensetzung des Parlaments gehabt haben.

„Die Wahlen waren so unzureichend vorbereitet, dass ein Gelingen von Anfang an gefährdet war“, sagte Selting.

Es habe zu wenige Kabinen und zu wenige Stimmzettel gegeben. Die Wahlbedingungen mit teils mehreren Stunden Wartezeit seien unzumutbar gewesen. Zudem sei zu lange gewählt worden: Insgesamt seien Wahllokale noch 350 Stunden nach 18 Uhr geöffnet gewesen.

Das Gericht bestätigt überdies, was TE seit Beginn der Recherchen immer wieder unterstrichen hat: es liege nahe, dass Tausende ihre Stimme nicht wirksam, unter unzumutbaren Bedingungen oder nicht unbeeinflusst abgegeben haben.


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